Unsere Leistungen
Hinweis: Was Sie zum Ersttermin mitbringen sollten !
Idealerweise bringen Sie sportliche und bequeme Kleidung mit. An die bewilligte Verordnung Ihres Artzes für physiotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken wie an eventuell vorhandene Röntgenaufnahmen.
Kostenübernahme: Wir helfen gerne weiter
Bei Fragen zum Thema Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse informieren wir Sie gerne vor Ort oder per Telefon. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 0 26 32 / 49 29 10.
Therapiezeiten: Auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
Termine können individuell nach Ihren Wünschen mit uns vereinbart werden.
Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten.
Diese kann zum Beispiel starke Kopfschmerzen und Migräne oder sogar hohen Blutdruck und Schwindel verursachen.
Zur Wiederherstellung und Förderung von gestörten Körperfunktionen, nach Verletzungen, Unfall, Degenerationen usw. ....
Indikationen:
- Sportverletzungen
- Tumoroperationen mit Lymphknotenentfernungen
- Knochenbrüche
- Verletzungen des Bandapparates usw.
- Lymphödeme
- Operationen
- Migräne
- Angeborene Lymphabflussstörungen
- Bindegewebslockerung
- Kälte wirkt schmerzlindernd
- Abschwellend
- Entzündungshemmend
- alle Arten von Lähmungen
- Muskelschwund
- Schmerzzustände
- Muskelaufbau
- Iontophorese
Eine Anwendung verschiedener Handgriffe auf einen Körperteil. Auf diese mechanischen Reize soll der Körper eine Funktionsanregung erhalten, zwecks Heilung oder Besserung.
Mit bewegten, sensibel tastenden Daumen oder Zeigefinger wird bei der Behandlung, außer einer intensiven lokalen Durchblutung, eine Verbesserung der Organ- und Gewebefunktion erreicht.
- Magen- und Darmstörungen
- Wirbelsäulen-Syndrom
- Schulter-Armsyndrom
- Ischialgien
Craniomandibuläre - Dysfunktion unter dem Begriff versteht man die Funktionsstörungen des Kiefergelenks und die umgebenden Strukturen.
CMD ist eine häufige Ursache für Schmerzen im Kopf- und Gesichtsbereich, sowie Wirbelsäulenbereich.
Die häufigsten Störungen des Kiefergelenks sind:
- Zähneknirschen
- Schluckbeschwerden
- Kiefergelenkschmerzen
- Kieferknacken
- Kloß im Hals
- Kopf- und Gesichtsschmerzen meist einseitig
In der Therapie lokalisiert der Therapeut mittels seiner Hände diese Restriktionen. Durch leichten und sanften manuellen Druck ermöglicht er es dem Körper, diese erhöhte Spannung zu lösen.
Ziel:
- Entspannung von Hirn- und Rückenmarkshäuten
- Entlastung und Durchblutungsverbesserung von Nerven
- Entspannung
- Funktionsverbesserung von Organen
- Unterstützung der körpereigenen Selbstheilung
Anwendung:
Bei allen akuten oder chronischen Schmerzen wie z.B. im Wirbelsäulenbereich, Gelenke, Nerven, Bandscheibenvorfall, Organfunktionsstörungen, nach Unfall, Migräne, Konzentrationsstörungen, nach Schlaganfall, Zahnsschmerzen unklarer Ursachen, nach psychischen Traumen, Haltungsasymmetrie, Depressionen und Streß.
Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme nach §44 Abs.1 Nr.3 und 4 SGB IX.Er wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der „Hilfe zur Selbsthilfe“ zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt.
Die Kostenträger des Behindertensports können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein.
Die Dauer der Maßnahme reichen von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und sind verknüpft mit der jeweiligen Indikation.
Die Verordnung muss durch eine Arzt ausgestellt werden. Die Durchführung wird in Gruppen, mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt. Neben der Rehabilitation, soll der Übende motiviert werden, nach dem Ablauf der Leistung weitere Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen.
Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Kostenübernahme eine Ermessensleistung. Rehabilitationssportler werden oft später im Behindertensport aktiv.
Verordnet werden können als Erstverordnung durch einen zugelassenen Arzt:
- 50 Übungseinheiten in 18 Monaten (Regelfall)
- 120 Übungseinheiten in 36 Monaten (nur bei festgelegten/ chronischen Erkrankungen möglich)
Diese erfolgen meist zu festen Zeiten in geleiteten Übungsgruppen durch entsprechend qualifizierte Übungsleiter nach Punkt 14.1 und 14.2 der Rahmenvereinbarung. In der Regel 1-2 x pro Woche (je nach Empfehlung) zu je 45-60 Minuten. ´
Sie können jedoch auch als Folgeleistung einer medizinischen Rehabilitation für die Dauer von sechs bis (in speziellen, begründeten Fällen) 24 Monaten z.B. durch die Rentenversicherung verordnet werden.
Quelle: Wikipedia